Wer kann Herzenswünsche äussern?

 

Die Stiftung Wunderlampe erfüllt Wünsche von Kindern und Jugendlichen wohnhaft in der Schweiz, mit

  • einer schweren oder chronischen Krankheit, wie Krebsleiden, schwere Allergien,
    Atemwegserkrankungen, Stoffwechselkrankheiten
  • einer Behinderung/einem schweren Geburtsgebrechen wie Cerebralparese, Trisomie 21, Behinderungen als Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung

Wünsche einreichen können:

  • Betroffene selber
  • Familienangehörige
  • Freunde
  • Bekannte
  • Betreuer

Die Herzenswünsche sollen Erlebniswünsche sein. Zum Beispiel: Ein Ballonflug, eine Fahrt im Führerstand einer Dampflok, persönliches Kennenlernen eines Sport- oder Showstars, einer berühmten Persönlichkeit oder ein Besuch im Disney-World und keine materiellen Wünsche.

Ist der Herzenswunsch eingereicht, setzt sich die Stiftung Wunderlampe mit der wünschenden Person oder ihrer Familie in Verbindung, um mehr Details über den Wunsch und die Krankheit bzw. die Behinderung zu erfahren. Um grünes Licht für die Durchführung des Wunsches zu erhalten, setzt sich die Stiftung Wunderlampe in Kontakt mit den behandelnden Ärzten/Therapeuten. Nach der Genehmigung des Stiftungsrates wird die Erfüllung des Wunsches von der Geschäftsleitung und dem Team der Geschäftsstelle organisiert.

Wichtig:
Die Stiftung Wunderlampe untersteht keiner Verpflichtung einen Wunsch zu erfüllen.

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