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Kontrollorgane

Bund
Die Stiftung Wunderlampe wird von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) kontrolliert. Das ESA ist dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departement des Innern angegliedert. Die Stiftung Wunderlampe reicht jährlich den ordentlichen Revisionsbericht (umfassende Prüfung) zusammen mit dem Jahresbericht ein.

Revisionsstelle
Die Stiftung Wunderlampe wird von W&P AG, Obere Plessurstrasse 39, 7001 Chur jährlich ordentlich revidiert.

Buchhaltungsstelle
Die Stiftung Wunderlampe hat eine externe auf Stiftungsarbeit spezialisierte Treuhandfirma mit der Führung der Buchhaltung und auch mit der Kontrolle der Zahlungen beauftragt. Die Buchhaltungsstelle ist von der Stiftung und der Revisionsstelle völlig unabhängig.

Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist mit dem Einhalten der Jahresbudgets beauftragt. Sie verantwortet das operative Geschäft und gibt dem Stiftungsrat monatlich Bericht über die Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben.

Stiftungsrat
Der Stiftungsrat kontrolliert die Finanzsituation, alle Zwischen- und Jahresabschlüsse und beschliesst das Jahresbudget. Er kann jederzeit die Budgetvorgaben ändern. Geschäftsleitung und Stiftungsrat halten sich an das Finanzreglement, welches Kompetenzen und Abläufe regelt.